Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Pflichtangaben für das Impressum Ihrer Website kennen

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist am 14.05.2024 in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz abgelöst. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Digitale Dienste (elektronische Informations- und Kommunikationsdienste) und ist damit ein wichtiger Bestandteil des Internetrechts. Es enthält Vorschriften zum Impressum und Datenschutz von Digitalen Diensten, zur Haftung von Dienstbetreibern und zur Bekämpfung von Spam.

Als Heilpraktiker sollten Sie das Digitale-Dienst-Gesetz kennen, wenn Sie eine eigene Website oder einen Webshop betreiben wollen. Es regelt, u.a. welche Pflichtangaben Sie im Impressum Ihrer Website machen müssen. Den Text des Digitale-Dienst-Gesetzes finden Sie hier.

Der BDH-Impressumgenerator

BDH-Mitglieder können sich unseres Impressumgenerators (siehe Praxismanagement/Service/Praxiswebsite) bedienen und erhalten so ein rechtskonformes Impressum. Dieser Impressumgenerator wird bei Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung fortlaufend aktualisiert.

Telemedien Laptop
© chagin / Fotolia.com

Praxismanagement

Rechtskonforme Praxisführung
Das "Praxishandbuch für Heilpraktiker" von Siegfried Kämper bietet Ihnen fundierte Informationen zu allen Fragen der Praxisführung und des Praxismanagements.