Am Ende Ihrer Ausbildung erwartet Sie eine amtsärztliche Überprüfung. Ein Antragsteller wird zur Überprüfung zugelassen, wenn:
- das 25. Lebensjahr vollendet ist (die Ausbildung können Sie natürlich schon vorab beginnen)
- mindestens eine abgeschlossene Hauptschulausbildung vorliegt
- ein einwandfreies, aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegt
- ärztlich attestiert ist, dass der Prüfungsanwärter frei von geistigen und körperlichen Krankheiten oder Sucht ist, die ihn an der Berufsausübung hindern würden
Übrigens können auch alle EU-Bürger die HP-Überprüfung in Deutschland absolvieren. Die frühere Regelung, dass Absolventen die deutsche Staatsbürgerschaft haben müssen, ist nicht mehr gültig.
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